Wer wird gefördert?
Gefördert werden Kirchen,
- die in ihrer Arbeit die Auseinandersetzung mit zeitgenössischer Kunst und Kultur professionell und exemplarisch verdichten,
- die Kunst und Kultur konzeptionell über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren wirkungsvoll in den Dialog mit Kirche und Theologie bringen, so dass sich Kunst und Kultur mit Kirche und Theologie auf hohem Niveau befragen und wechselseitig bereichern,
- die ihre eigene kulturelle Ausdruckskraft mit Kooperationsträgern aus dem Bereich der kulturellen, nichtkirchlichen Öffentlichkeit verstärken und verstetigen,
- die dabei weiterhin Orte lebendigen Glaubens bleiben.
Vorstellbar ist z.B. eine Kirche mit einem Schwerpunkt in darstellender Kunst, bildender Kunst, Literatur oder im interreligiösen Dialog, aber auch eine solche, die sich unterschiedlichen Bereichen aus Kunst und Kultur widmet. Eine nähere inhaltliche Festlegung soll an dieser Stelle nicht erfolgen, um die Freiheit von regionalen und thematischen Schwerpunktsetzungen nicht einzuengen. Anregungen sind u.a. enthalten in der Publikation: Bahr/Bresgott/Langbein (Hg), Kulturkirchen – eine Reise durch Deutschland, Leipzig 2011.
Gefördert werden bis zu vier Kirchen für vier Jahre mit bis zu 60.000 Euro p.a. für Projekt,-, Sach- und Personalkosten. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Der Förderzeitraum beginnt November 2017 und endet November 2021. Jury und Kuratorium behalten sich vor, auch weniger Kirchen mit anteilig mehr als 60.000,- Euro zu fördern.